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ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) hat sich als ein bedeutender Rahmen etabliert, um Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Auswirkungen eines Unternehmens zu bewerten. Bei der Identifikation ESG-relevanter Aspekte unterstützen die globalen GRI-Standards, die Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgeben. Die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) konkretisiert und standardisiert in weiterer Folge die Berichtsanforderungen zu Nachhaltigkeitsthemen, was die Bedeutung von ESG-Management in der Unternehmensführung unterstreicht.
ESG-Management ist aus mehreren Gründen entscheidend. Zum einen hilft es Unternehmen, ihren sozialen und ökologischen Verantwortlichkeiten nachzukommen. Zum anderen unterstützt es sie dabei, wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen und Nachhaltigkeitsstrategien, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, zu entwickeln und umzusetzen.
Gesellschaftliche Erwartungen
ESG betont die Notwendigkeit für Unternehmen, den Fokus auf ihre soziale und ethische Verantwortung zu richten und sich an gesellschaftliche Erwartungen anzupassen, die weit über die reine Profitabilität hinausgehen.
Investitionseffekte
Investorinnen und Investoren berücksichtigen zunehmend ESG-Faktoren bei ihren Anlageentscheidungen, da sie diese als Anzeichen dafür ansehen, wie gut ein Unternehmen Risiken managen und langfristige Erträge erzielen kann.
Rechtskonformität
Regulierungsbehörden verpflichten dazu, ESG-bezogene Informationen periodisch offenzulegen, bspw. durch die CSRD (Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung) des Europäischen Parlaments.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein bedeutendes Regelwerk der Europäischen Union, das darauf abzielt, die Regeln für die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Unternehmen zu stärken. Seit Anfang 2023 verlangt die CSRD, den Berichtsumfang über Umweltthemen hinaus auf soziale und Governance-bezogene Aspekte auszuweiten. Unternehmen im bisherigen Anwendungsbereich der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) müssen bei ihrer Vorjahresberichterstattung erstmals 2025 die Vorgaben der CSRD umsetzen. Für alle anderen großen Unternehmen gilt die Regelung ab 2026, börsennotierte KMUs sind ab 2027 zur Umsetzung verpflichtet.
Die Initiative hat das Ziel, Interessengruppen transparente Einblicke in die Nachhaltigkeitsleistungs von Unternehmen und die damit verbundenen finanziellen Risiken zu geben. Sie erfolgt im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und trägt zur Förderung von Verantwortlichkeit und Transparenz innerhalb der Unternehmensführung bei. Die konkreten Vorgaben zu Struktur, Inhalt und Umfang der Berichte sind in insgesamt 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ausformuliert, die branchenunabhängig sind und im Rahmen der CSRD von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet wurden. Kernprinzip der Standards ist jenes der doppelten Wesentlichkeit: Nachhaltigkeitsberichte müssen all jene Aspekte beinhalten, die sich auf die finanzielle Situation des Unternehmens auswirken (outside-in) und/oder Auswirkungen auf Menschen, Stakeholder und Umwelt haben (inside-out).
01 Identifikation relevanter ESG-Themen
Zunächst sammeln Unternehmen relevante ESG-Themen aus allen Bereichen ihres Geschäfts und nehmen eine erste Priorisierung vor. Dazu betrachten sie ihre gesamte Wertschöpfungskette, ermitteln betroffene Stakeholder und erstellen eine Longlist, auf der alle potenziell wesentlichen Aspekte aufgelistet sind. EFRAG hat dazu eine Excel-Übersicht mit ESRS-Datenpunkten erstellt und einen Umsetzungsleitfaden veröffentlicht. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, diese Liste später noch um branchen- und unternehmensspezifische Themen zu ergänzen.
03 Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Die Themen der Shortlist müssen nun einer Wesentlichkeitsbewertung unterzogen werden, um festzustellen, ob sie aus Impact-Sicht und/oder finanziell wesentlich sind. Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein umfassendes Projekt, dessen Ergebnisse jedes Folgejahr auf ihre Aktualität überprüft werden sollten. Zu berücksichtigende Bewertungskriterien sind das Ausmaß der Auswirkungen (wie gravierend?), ihr Umfang (wie weitreichend?), ihre Unabänderlichkeit (inwiefern abwendbar?) sowie ihre Eintrittswahrscheinlichkeit. Das genaue Granularitätslevel wird nicht durch die ESRS vorgegeben und kann frei gewählt werden.
02 Erstellung einer Shortlist
Nachdem die Longlist erstellt wurde, ist es notwendig, eine Auswahl an Themen zu treffen und diese in eine überschaubare Shortlist zu überführen. Hierbei werden nur jene Aspekte übernommen, die auch tatsächlich relevante Auswirkungen, Risiken oder Chancen für das Unternehmen beinhalten. Eine gute Quelle in dieser Hinsicht ist vor allem das bereits etablierte Risikomanagement, da es Unternehmensrisiken und -chancen verwaltet und Informationen über ihre kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen bereitstellt.
04 CSRD-konforme Berichterstattung
Im Anschluss an die Wesentlichkeitsbewertung werden jene Themen zusammengetragen, die tatsächlich als wesentlich eingestuft worden sind. Dann wird festgelegt, welche ESRS-Indikatoren ein Unternehmen konkret anzuwenden hat und welche Informationen in den jährlichen Berichten enthalten sein müssen, um den Vorschriften der CSRD zu entsprechen. Doch ESG-Berichte sind nicht nur gesetzliche Pflicht – sie sind auch äußerst nützlich. So helfen Sie Unternehmen, sich effektiv auf Audits vorzubereiten, Risiken zu mindern, und Stakeholdern ihr Engagement für eine nachhaltige Geschäftsführung zu demonstrieren.
ESG-Reporting stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar, da sie von fehlendem Fachwissen, ineffizienter Datenbeschaffung und komplexen Compliance-Vorschriften betroffen sind. Mit den integrierten Workflows in BIC GRC wird ein wesentlicher Teil des ESG-Managements abgedeckt. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle regulatorischen Anforderungen erfüllen und Berichte erstellen, die den CSRD-Richtlinien entsprechen.
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